Jugendschutz
Als veranwortungsvoller Anbieter von Feuerwerk nehmen wir den Jugendschutz sehr ernst. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in Österreich durch das Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG) geregelt und an strenge Altersgrenzen gebunden.
Welche Altersgrenzen gelten?
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Kategorie F1 (z. B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen): Verkauf ab 12 Jahren
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Kategorie F2 (z. B. Raketen, Batterien, Knallkörper): Verkauf ab 16 Jahren
Gut zu wissen: Feuerwerk der Kategorie F2 darf im Ortsgebiet grundsätzlich nicht verwendet werden. Ausnahmen kann nur deine Gemeinde per Verordnung erlauben. Informier dich bitte vor Silvester bei deiner Gemeinde.
So funktioniert der Altersnachweis bei uns
Für altersbeschränkte Artikel brauchen wir einen gültigen Altersnachweis. Bitte bring zur Abholung einen amtlichen Lichtbildausweis mit, zum Beispiel deinen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, und zeig ihn vor.
Ohne Altersnachweis dürfen wir dir keine altersbeschränkten Produkte aushändigen, auch wenn deine Bestellung schon bezahlt ist. In diesem Fall erstatten wir dir den Kaufpreis für diese Artikel zurück.
Der Handel mit Feuerwerk ist streng geregelt. Wir sind gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass altersbeschränkte Produkte nicht in die Hände von Personen unter der jeweiligen Altersgrenze gelangen. Mit dem Altersnachweis schützen wir dich und andere und halten uns an das geltende Recht.