Jugendschutz
Als verantwortungsvoller Anbieter von pyrotechnischen Produkten nehmen wir den Jugendschutz sehr ernst. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist gesetzlich geregelt und unterliegt strengen Altersbeschränkungen gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG) und Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Welche Altersgrenzen gelten?
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Kategorie F1 (z. B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen): Verkauf ab 12 Jahren
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Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk): Verkauf nur an volljährige Personen ab 16 Jahren
So funktioniert der Altersnachweis bei uns:
Damit du bei uns pyrotechnische Artikel bestellen kannst, benötigen wir einen gültigen Altersnachweis.
Bring bei der Abholung deiner Produkt einen amtlichen Lichtbildausweis mit und zeige diesen vor.
Ohne erfolgreich durchgeführten Altersnachweis dürfen wir dir keine altersbeschränkten Produkte liefern – selbst wenn die Bestellung bereits bezahlt wurde. Der Handel mit Feuerwerk ist gesetzlich streng reguliert. Als Anbieter sind wir verpflichtet sicherzustellen, dass keine jugendgefährdenden Produkte in die Hände Minderjähriger gelangen. Mit dem Altersnachweis schützen wir nicht nur dich und andere, sondern handeln auch im Rahmen des geltenden Rechts.