Information zum selber zünden:

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Feuerwerk der Kategorie F2 (ab 16 Jahren) darfst du außerhalb des Ortsgebiets das ganze Jahr über abbrennen. Bitte hol dir vorher die Erlaubnis des Grundeigentümers und halte dich an die örtlichen Regeln, zum Beispiel zur Nachtruhe.
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Im Ortsgebiet, also im Bereich zwischen den Ortstafeln, ist die Verwendung von F2-Feuerwerk laut § 38 Pyrotechnikgesetz 2010 verboten. Der Bürgermeister kann bestimmte Teile des Ortsgebiets per Verordnung von diesem Verbot ausnehmen. Manche Gemeinden tun das zu Silvester, andere nicht. Frag am besten vorher bei deiner Gemeinde nach.
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Ausdrücklich verboten ist Feuerwerk in und in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern, Krankenhäusern, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten. Ebenfalls verboten ist es in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Orten wie Tankstellen.
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Wir haben Feuerwerk für jedes Budget. Frag einfach bei uns an.