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Information zum selber zünden:

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  • Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 (Konsumentenfeuerwerk ab 16 Jahren) ist außerhalb vom Ortsgebiet ganzjährig erlaubt bis 22 Uhr. Bitte auf eine Erlaubnis des
    jeweiligen Grundeigentümers achten!

  • Paragraph 38 Pyrotechnikgesetz 2010 verbietet die Verwendung von
    pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) der Kategorie F2 im Ortsgebiet (das ist der Bereich zwischen den Ortstafeln). Der Bürgermeister kann dieses Verbot aufheben.
    Manche Bürgermeister tun dies zu Silvester, manche nicht und dann bleibt es innerhalb des Ortsgebiets verboten (gilt seit 1974)

  • Ausdrücklich verboten ist die Verwendung von pyrotechnischen
    Gegenständen innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten und
    brandgefährdeten Orten wie Tankstellen.

  • Wir bieten jede Preisklasse auf Anfrage

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